Vergütung

Aktualisiert: 16.12.2022

Die Mitarbeit im „Zentralen Wasserrettungsdienst Küste“ der DLRG ist ehrenamtlich. Es wird kein Gehalt im eigentlichen Sinne bezahlt.

Lediglich die entstandenen Fahrtkosten werden erstattet und die Unterkunft wird gestellt. Zusätzlich wird ein Taschen- und Verpflegungsgeld ausgezahlt. Dies beträgt für Rettungsschwimmer 25.- Euro am Tag. Mit abgeschlossener „Fachausbildung Wasserrettungsdienst“ erhöht sich das Tagegeld auf 26.- Euro und Wachleiter bekommen 28.- Euro täglich. Der An- und Abreisetag wird als ein Tag gerechnet.

Fahrtkosten

Fahrtkosten werden erstattet, wenn mindestens 7 Tage Wachdienst geleistet werden.
Die auszuzahlenden Fahrtkosten werden auf dem Wachauftrag mitgeteilt und gelten für die Hin- und Rückfahrt bis Emden Außenhafen. Zusätzlich wird noch die Überfahrt nach Borkum („Rückfahrkarte” Emden - Borkum) der AG Ems erstattet. Davon abweichende Kosten werden in begründeten Ausnahmefällen erstattet, wenn keine zumutbare Verbindung in der Preisklasse möglich gewesen war. Hierzu sind die Fahrkarten im Original vor Ort einzureichen.
Für alle anderen Fälle gilt: Fahrtkostenbelege für die Abrechnung sind nicht notwendig, einzig der Wachauftrag muss für die Buchhaltung abgegeben werden

Verpflegung

Auf Borkum gilt Selbstverpflegung.

Zahltag

Zahltag ist jeweils der Freitag. Es ist also sinnvoll, etwas Geld für die ersten Tage dabei zu haben.