Fahrtkosten
Die auszuzahlenden Fahrtkosten werden auf dem Wachauftrag mitgeteilt und gelten für die Hin- und Rückfahrt bis Emden Außenhafen. Zusätzlich wird noch die Überfahrt nach Borkum („Rückfahrkarte” Emden - Borkum) der AG Ems erstattet. Davon abweichende Kosten werden in begründeten Ausnahmefällen erstattet, wenn keine zumutbare Verbindung in der Preisklasse möglich gewesen war. Hierzu sind die Fahrkarten im Original vor Ort einzureichen.
Für alle anderen Fälle gilt: Fahrtkostenbelege für die Abrechnung sind nicht notwendig, einzig der Wachauftrag muss für die Buchhaltung abgegeben werden